Schulbücher leihen
Was wird verliehen?
Die Bücherlisten für das Schuljahr 2025/26 finden Sie unter
gyhank.de > Service > Schulbücher leihen > Bücherlisten.
Für die Jahrgänge 5 bis 11 können die meisten Bücher von der Schule ausgeliehen werden.
Beachten Sie aber, dass Arbeitshefte, Atlanten, die Formelsammlung und Lektüren davon ausgenommen sind. Was
verliehen wird und was Sie selbst beschaffen müssen, können Sie den
Bücherlisten entnehmen.
Bücher für die Qualifikationsphase (Jahrgänge 12 und 13) werden nicht ausgeliehen.
Wie hoch sind die Gebühren?
Die Bücher für die Jahrgänge 5 bis 10 können nur en bloc ausgeliehen werden. Die
Leihgebühr beträgt im Schuljahr 2025/26 pauschal 50 € pro Jahr. Ausnahme:
Französisch-Schüler der zukünftigen Jahrgänge 8, 9 und 10 zahlen nur 44 €, weil sie die
Lizenz für ein digitales Französischbuch selbst beschaffen müssen.
Im Jahrgang 11 hängt die Gebühr davon ab, welche Bücher ausgeliehen werden. Die
Schüler erhalten bis Ende Mai Bestellformulare, denen Sie die Leihgebühren für die einzelnen
Bücher entnehmen können.
Wenn Sie drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben, ist eine Ermäßigung der Gebühr
möglich. Wenn Sie bestimmte Sozialleistungen erhalten, sind Sie von der Gebühr ganz befreit.
Näheres ist weiter unten beschrieben.
Wie Sie Bücher von der Schule leihen können
Wenn Sie Bücher für einen der Jahrgänge 5 bis 10 leihen
möchten, überweisen Sie
- auf das Schulkonto: IBAN DE28 2695 1311 0011 0346 91 (das ist nicht das Konto für das Kopiergeld)
- die Pauschalgebühr:
- für Französischschüler Jahrgänge 8 bis 10: 44 EUR
- wenn Sie drei oder mehr schulpflichtige Kinder haben: 40 EUR (Schulbescheinigungen per E-Mail an
lernmittelleihe@gyhank.de)
- im Normalfall: 50 EUR
- unter Angabe des Verwendungszwecks: LML [derzeitige Klasse] [Nachname], [Vorname]
- bis zum 13. Juni 2025
- für jedes Kind einzeln (damit wir die Zahlungen automatisch zuordnen können).
Beispiel für den Verwendungszweck: LML 9L2 Politkowskaja, Anna
Wenn Sie Bücher für den Jahrgang 11 benötigen, teilen Sie uns auf dem Bestellformular für den Jahrgang
11 mit, welche Bücher Sie leihen möchten. Die Leihgebühren sind auf dem Bestellformular
angegeben. Das Bestellformular für das nächste Schuljahr steht spätestens Ende Mai zur
Verfügung und wird den Schülern des Jahrgangs 10 per E-Mail zugestellt.
Ermäßigungen und Befreiungen von der Gebühr
Wenn Sie im laufenden Schuljahr mindestens drei schulpflichtige Kinder haben, bezahlen Sie nur die
ermäßigte Gebühr: 40 EUR (Jahrgang 11: 80 Prozent). Weisen Sie
das aber bitte bis zum 13. Juni durch Schulbescheinigungen nach. Gehen die Geschwister auf unsere Schule, reicht
es, Namen und Klasse anzugeben (evtl. per E-Mail an
Lernmittelleihe@gyhank.de). Beachten Sie auch:
- Die Schulpflicht endet nach 12 Jahren, also in der Regel mit dem Schuljahr, in dem das 18. Lebensjahr vollendet
wird.
- Entscheidend ist der Stand am Stichtag: 1. Mai 2025. Wenn eines Ihrer Kinder im nächsten Schuljahr nicht mehr
schulpflichtig ist, wird es trotzdem noch einmal mitgezählt.
- Die Nachweise müssen jedes Jahr aktualisiert bzw. erneut vorgelegt werden. Senden Sie Ablichtungen
der Nachweise per E-Mail an lernmittelleihe@gyhank.de.
Beachten Sie, dass wir keine Empfangsbestätigungen versenden. Wir melden uns bei Ihnen, wenn etwas fehlt.
Wenn Sie sicher sein wollen, dass Ihre E-Mail gesendet wurde, setzen Sie Ihre eigene Adresse in das CC-Feld.
Sie werden auf Antrag ganz von der Gebühr befreit, wenn Sie eine der folgenden
Sozialleistungen erhalten:
- nach dem Sozialgesetzbuch II: Grundsicherung für Arbeitssuchende
- nach dem Sozialgesetzbuch VIII: Hilfen für Heim- und Pflegekinder
- nach dem Sozialgesetzbuch XII: Sozialhilfe
- nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
- nach dem Bundeskindergeldgesetz § 6a: Kinderzuschlag
- nach dem Wohngeldgesetz, um Hilfebedürftigkeit im Sinne des § 9 SGB II oder des
§ 19 Abs. 1 und 2 SGB XII zu vermeiden oder zu beseitigen
Senden Sie Ablichtungen geeigneter Nachweise (Schulbescheinigungen, Leistungsnachweise) per E-Mail an
Lernmittelleihe@gyhank.de. Notieren Sie auf den
Nachweisen unbedingt den Namen und die Schulklasse des Schülers, für den die Bücher geliehen werden
sollen. Stichtag ist der 1. Mai 2025. Entscheidend ist also, dass Sie an diesem Tag Anspruch auf Leistungen haben.
Wichtig: Die Nachweise müssen uns spätestens am 13. Juni 2025 vorliegen.